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Westerwaldkreis. „Erst genau lesen, dann – wenn nötig – schriftlich nachfragen“ — das empfiehlt der Westerwaldkreis Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) im Zusammenhang mit der für Freitag, 19. März, vorgesehenen Versendung von insgesamt 65.000 Müllgebührenbescheide für 2009⁄10. Der WAB weist außerdem darauf hin, dass nur Grundstückseigentümer sowie Besitzer von Eigentumswohnungen einen Bescheid bekommen. Mieter können aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keine eigenen Abrechnungen erhalten.

Der Versand einer so großen Menge an Gebührenbescheiden an einem Tag stellt die WAB-Mitarbeiter in jedem Jahr auf eine hohe Belastungsprobe. Laut Kreisverwaltung häufen sich erfahrungsgemäß in den ersten Tagen nach Erhalt der Gebührenabrechnung telefonische Anfragen und Beschwerden. Die WAB-Abfallberater empfehlen, sich den Bescheid erst einmal genau durchzulesen und gegebenenfalls die Erläuterungen, die im Februar als Broschüre „Hausmüllgebühren 2010“ allen Mitteilungsblättern beigelegt war, zu Rate zu ziehen, bevor zum Telefonhörer gegriffen wird. Auch im Internet unter www.wab.rlp.de gibt es Infos und Erläuterungen zum Gebührenbescheid. Laut langjähriger Erfahrungen der WAB-Mitarbeiter würden sich die telefonischen Anfragen nach Studium der Erläuterungen eigentlich von selbst erledigen.

Der WAB empfiehlt, Änderungen, Einwände oder Fragen zum Gebührenbescheid unbedingt schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides oder per FAX (02602⁄80568) unter Angabe der Gebührenkontonummer an den WAB in Moschheim, Bodener Str. 15 zu richten. Von telefonischen Anfragen wird abgeraten, da die Telefonleitungen nach dem Versand der Gebührenbescheide erfahrungsgemäß überlastet sind. Hinzu kommt, dass viele Änderungen ohnehin einer schriftlichen Bestätigung bedürfen.

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